Humanitäres Völkerrecht
Diese Seite informiert Sie über die Grundlagen des Humanitären Völkerrechts und den Beitrag des Deutschen Roten Kreuzes zu diesem wichtigen Thema.
Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg
Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über Angriffe. Massengräber und Minenopfer, Vertreibung und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.
Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern. Es sucht jedoch mit seinen Regeln, das menschliche Leid im Krieg zu mildern.
Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (wie Verwundete, Gefangene und Zivilisten) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.
Genfer Abkommen
Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren beiden Zusatzprotokollen von 1977 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2003 waren 191 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen, das I. Zusatzprotokoll hatten 161, das II. Zusatzprotokoll 156 Staaten ratifiziert.
Was hat das Rote Kreuz mit alledem zu tun?
Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall auch kennen und entsprechend umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet seinen Beitrag an der weltweiten Verbreitungsarbeit als Mitglied in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. So wird die Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts sowie der Rotkreuzgrundsätze in der Satzung des DRK als erste Aufgabe genannt (§ 2). Des weiteren existiert mit dem verbandsweit etablierten System der ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten eine einzigartige Möglichkeit zur Verbreitungsarbeit. Und schließlich besteht mit dem Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht ein Forum, in dem der Austausch mit Regierungsvertretern und Völkerrechtlern seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.
Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung besteht aus drei Komponenten:
- dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK),
- der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Int. Föderation) sowie
- den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.
Internationales Komitee vom Roten Kreuz
Gründungsorgan der Bewegung ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mit Sitz in Genf. Das IKRK ist eine private, neutrale und unabhängige Schweizer Organisation mit dem humanitären Auftrag, sich weltweit für den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten einzusetzen.
Es leitet und koordiniert internationale Hilfsaktionen in bewaffneten Konflikten, besucht Gefangene und organisiert einen Zentralen Suchdienst. Die Konfliktparteien ruft das IKRK zur Einhaltung des Rechts auf, um den Schutz der nicht am Konflikt Beteiligten und die Beachtung der Beschränkung bei Waffeneinsätzen und Kriegsführungsmethoden zu gewährleisten. Darüber hinaus spielt das IKRK eine wesentliche Rolle bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.
Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Int. Föderation) hat ebenfalls ihren Sitz in Genf und ist der Dachverband der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.
Sie unterstützt die Entwicklung Nationaler Gesellschaften sowie den Ausbau ihrer Dienste zugunsten der am meisten Schutz- und Hilfebedürftigen. Sie koordiniert die internationale Hilfe der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften im Fall von Natur- und technischen Katastrophen und fördert nationale Katastrophenschutzprogramme.
Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Im Jahre 2003 verwirklichen 181 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften weltweit durch ihre Arbeit die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Nationale Gesellschaften sind in ihrem Staat als freiwillige Hilfsgesellschaften ("auxiliaries to the public authorities") anerkannt. Als solche erfüllen sie in Friedenszeiten ein breites Spektrum an humanitären Aufgaben im Katastrophenschutz sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Im Bedarfsfall arbeiten die Nationalen Gesellschaften beim Zivilschutz mit und unterstützen den Sanitätsdienst ihrer Streitkräfte.
International leisten die Nationalen Gesellschaften in bewaffneten Konflikten und Katastrophensituationen humanitäre Hilfe. Außerdem helfen sie durch ein weltweites Suchdienst-Netzwerk bei der Familienzusammenführung