Centstueck_1920x640.jpg

Schenken, Vererben und Stiften

Ansprechpartner

Dr. Volkmar Schön

Vorsitzender der DRK Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung

Hoheluftchaussee 145
20253 Hamburg
Telefon: 040 / 411 706-0 
Mail: info@drk-eimsbuettel.de

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200 Milliarden Euro vererbt. Ein großer Teil davon, ohne dass der Nachlass zu Lebzeiten klug und sinnstiftend geregelt wurde. An den Staat fällt das Vermögen, wenn weder Angehörige noch eine Nachlassregelung vorhanden sind.

Sichern Sie Ihre Liebsten auf die beste Art und Weise ab. Nutzen Sie zugleich die Chance, Zukunft zu gestalten, indem Sie sich für Menschen, Einrichtungen, Projekte und Organisationen engagieren, die Ihnen am Herzen liegen – und das weit über Ihr eigenes Leben hinaus. 

Vererben an eine Stiftung

Sie möchten ein positives Vermächtnis hinterlassen und langfristig die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg-Eimsbüttel sichern? Die Stiftung per Testament ist dafür eine gute Möglichkeit. Dabei kann im Testament auch die DRK Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung als Erbe eingesetzt werden. Somit vererben Sie nicht nur materielle Werte an die Stiftung, sondern geben auch Ihre persönlichen Ideale weiter.

Besonderheiten des Stiftens per Testament: Ein gestiftetes Erbe ist von der Erbschaftssteuer befreit. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr gestiftetes Vermögen tatsächlich hilfsbedürftigen Menschen zu Gute kommt.

 

Zustiften zu Lebzeiten und per Testament

Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in Form von Geld oder Sachleistungen (z. B. Immobilien) an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen im Gegensatz zu Spenden das Grundstockvermögen der Stiftung. Die Zustiftung bleibt der Stiftung dauerhaft erhalten. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Sie können Ihr Vermögen oder Teile davon jederzeit zu Lebzeiten zustiften. Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen. 

Besonderheiten des Zustiftens: Zustifter und deren Ehegatten können innerhalb von zehn Jahren bis zu zwei Millionen Euro (pro Ehegatte jeweils eine Millionen Euro) steuerlich wirksam zustiften. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach Ableben des Erblassers an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.

 

Spenden an eine Stiftung

Sie können der DRK Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung auch jederzeit und kontinuierlich Spenden zukommen lassen. Im Gegensatz zu einer Zustiftung sind Spenden von der Stiftung zeitnah für Stiftungszwecke zu verwenden.

Besonderheiten des Spendens: Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von zwanzig Prozent des Betrags der Einkünfte abgezogen werden und dadurch das zu versteuernde Einkommen verringern.

  • Wie kann ich helfen?

    Sie möchten das Deutsche Rote Kreuz vor Ort in Hamburg langfristig unterstützen und gleichzeitig sicher sein, dass Ihr Geld sinnvoll eingesetzt wird? Dann bedenken Sie die Stiftung DRK Hamburg-Eimsbüttel. 

    Die Zustiftung erfolgt im Rahmen einer Überweisung auf das Konto

    Deutsches Rotes Kreuz Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung

    IBAN: DE60 2005 0550 1241140142

    BIC: HASPDEHHXX

    bei der Hamburger Sparkasse

    Wichtig!

    Bitte nennen Sie im Verwendungszweck des Überweisungsbelegs Ihren Name, Ihre Adresse und ob es sich um eine Zustiftung oder Spende handelt, damit eine Anerkennung durch das Finanzamt erfolgen kann. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Telefonnummer 040 411 706-0 oder an info(at)drk-eimsbuettel.de.

    Sofern Sie der DRK Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung nach Ihrem Ableben einen Geldbetrag, Wertpapiere oder Immobilien zukommen lassen wollen, können Sie diese letztwillige Zuwendung in Ihrem Testament festlegen. Die entsprechenden Informationen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

  • Steuerliche Vorteile für Spender und Zustifter

    Abzug von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der zu versteuernden Einkünfte für Spenden  (mit Vortragsmöglichkeit bei größeren Spenden auf Folgejahre). Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden und dadurch den zu versteuernden Betrag verringern.

    Abzug von bis zu 1 Mio. € für Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung  Zusätzlich können Spenden oder Zustiftungen bis zu einem Abzugshöchstbetrag von 1 Mio. € jeweils alle zehn Jahre mit Verteilungsmöglichkeit auf bis zu zehn Jahre in den Vermögensstock (Vermögensstockspenden) der Stiftung DRK Hamburg-Eimsbüttel übertragen werden.

    Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer                                                            Soweit ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Ableben des Erblassers der Stiftung DRK Hamburg-Eimsbüttel zugewendet wird, werden die Erben oder Beschenkten rückwirkend von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Die Stiftung DRK Hamburg-Eimsbüttel ist hierbei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

  • Wie regle ich meinen Nachlass - unser Ratgeber

    Die DRK-Ratgeber zu Testament und Nachlass "Was mir das Leben gab, gebe ich zurück" gibt Ihnen wichtige Hinweise und Informationen, wie Sie Ihre Angelegenheiten nach Ihren Wünschen regeln können.

    Natürlich kann ein Ratgeber nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar ersetzen. Dennoch beantwortet der Ratgeber in verständlicher Art und Weise Fragen wie z. B. "Ist ein Testament unbedingt nötig? Wie ist die gesetzliche Erbregelung? Wie setze ich ein Testament richtig auf? Was besagt die Pflichtteilsregelung?". Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des aktuellen Erbrechtes.

    Gerne senden wir Ihnen den Ratgeber auf Anfrage zu.