Schenken, Vererben und Stiften
Ansprechpartner
Dr. Volkmar Schön
Vorsitzender der DRK Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung
Hoheluftchaussee 145
20253 Hamburg
Telefon: 040 / 411 706-0
Mail: info@drk-eimsbuettel.de
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200 Milliarden Euro vererbt. Ein großer Teil davon, ohne dass der Nachlass zu Lebzeiten klug und sinnstiftend geregelt wurde. An den Staat fällt das Vermögen, wenn weder Angehörige noch eine Nachlassregelung vorhanden sind.
Sichern Sie Ihre Liebsten auf die beste Art und Weise ab. Nutzen Sie zugleich die Chance, Zukunft zu gestalten, indem Sie sich für Menschen, Einrichtungen, Projekte und Organisationen engagieren, die Ihnen am Herzen liegen – und das weit über Ihr eigenes Leben hinaus.
Vererben an eine Stiftung
Sie möchten ein positives Vermächtnis hinterlassen und langfristig die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg-Eimsbüttel sichern? Die Stiftung per Testament ist dafür eine gute Möglichkeit. Dabei kann im Testament auch die DRK Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung als Erbe eingesetzt werden. Somit vererben Sie nicht nur materielle Werte an die Stiftung, sondern geben auch Ihre persönlichen Ideale weiter.
Besonderheiten des Stiftens per Testament: Ein gestiftetes Erbe ist von der Erbschaftssteuer befreit. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr gestiftetes Vermögen tatsächlich hilfsbedürftigen Menschen zu Gute kommt.
Zustiften zu Lebzeiten und per Testament
Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in Form von Geld oder Sachleistungen (z. B. Immobilien) an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen im Gegensatz zu Spenden das Grundstockvermögen der Stiftung. Die Zustiftung bleibt der Stiftung dauerhaft erhalten. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Sie können Ihr Vermögen oder Teile davon jederzeit zu Lebzeiten zustiften. Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.
Besonderheiten des Zustiftens: Zustifter und deren Ehegatten können innerhalb von zehn Jahren bis zu zwei Millionen Euro (pro Ehegatte jeweils eine Millionen Euro) steuerlich wirksam zustiften. Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach Ableben des Erblassers an eine Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Spenden an eine Stiftung
Sie können der DRK Hamburg-Eimsbüttel-Stiftung auch jederzeit und kontinuierlich Spenden zukommen lassen. Im Gegensatz zu einer Zustiftung sind Spenden von der Stiftung zeitnah für Stiftungszwecke zu verwenden.
Besonderheiten des Spendens: Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von zwanzig Prozent des Betrags der Einkünfte abgezogen werden und dadurch das zu versteuernde Einkommen verringern.